„Europäischer Marken- und Geschmacksmusteranwalt“
wurde ihm vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum am EUIPO verliehen. Die European Trademark und Design Attorneys sind als zugelassene Vertreter gemäß Art. 120 UMV sowie gemäß Art. 78 GGV beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), Avenida de Europa 4, E-03009 Alicante, Spanien registriert.
Persönliche Befugnis zur Vertretung
Personen, die befugt sind, Dritte berufsmäßig vor dem Amt zu vertreten, sind diejenigen Personen, die in eine der beiden vom Amt geführten Listen zugelassener Vertreter, nämlich:
(i) der Liste der beim Amt zugelassenen Vertreter gemäß Artikel 120 Absatz 1 Buchstabe b UMV und Artikel 78 Absatz 1 Buchstabe b GGV (in Marken- und Geschmacksmusterangelegenheiten) eingetragen sind.
Durch die Eintragung in der amtsseitigen Liste der zugelassenen Vertreter sind die zugelassenen Vertreter dieser Kategorie zur Vertretung von Dritten vor dem Amt befugt. Ein in der amtsseitigen Liste der zugelassenen Vertreter, die in Artikel 120 Absatz 1 Buchstabe b UMV erwähnt wird, eingetragener Vertreter ist gemäß Artikel 78 Absatz 1 Buchstabe b GGV automatisch zur Vertretung von Dritten in Geschmacksmusterangelegenheiten befugt und wird nicht in der speziellen Liste der zugelassenen Vertreter in Geschmacksmusterangelegenheiten („Geschmacksmusterliste“) eingetragen.
Die in dieser Anlage enthaltenen Informationen wurden von den nationalen Ämtern für den gewerblichen Rechtsschutz der einzelnen Staaten bereitgestellt.
Zur Eintragung in die Liste wurden folgende Bedingungen erfüllt.
- Der Vertreter muss die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten des EWR besitzen.
- Der Vertreter muss seinen Geschäftssitz im EWR haben.
- Der Vertreter nach nationalem Recht befugt sein, Dritte auf dem Gebiet des Marken- oder Geschmacksmusterwesens vor der nationalen Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz zu vertreten.
- Dazu muss eine entsprechende Bescheinigung von der Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz eines Mitgliedstaats des EWR vorlegen.
- Die Vertretungsnummer lautet 91593
Certified Management Consultant – CMC
Der Titel CMC als Nachweis professioneller Unternehmensberatung und IT- Dienstleistung hat sich zu DEM Qualitätsmerkmal der Beraterbranche entwickelt. Die Marke CMC dokumentiert höchsten internationalen Beratungsstandard, vergeben durch das International Council of Management Consulting Institutes – ICMCI.
Mitglied der „AGRE pro Ethik“
Mitglied beim „KSV 1870“