Persönliches Beratungsgespräch
Sie erhalten eine qualifizierte Beratung als wesentliches Bestandteil im Kontext des Berechtigungsumfanges, insbesondere bei der Registrierung von Marken und Geschmacksmustern.

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Kontakt

Europäischer Markenanwalt / UB gemäß § 94 Z 74 GewO 1994 iVm

Peter E. Harrer, MBA,CMC
Europäischer Marken- und Geschmacksmusteranwalt

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