Wissenswertes zur Verwendung von Marken

Tastenkürzel für Copyright ©, Registered ® und Trademark ™

Um das Recht an einem Werk oder einer Marke erkenntlich zu machen, nutzt man die bekannten Zeichen Copryright ©, Registered ® und Trademark ™. Diese können Sie von dieser Seite kopieren oder einfach über folgende Tastenkürzel einfügen. Unter Windows benötigen Sie dafür eine Tastatur mit Ziffernblock, der vorher über die NUM-Taste aktiviert werden muss. Auf dem Mac geht es etwas einfacher mit den Tastaturen. Weitere Tastenkombinationen für Sonderzeichen und Symbole haben wir hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu ihrer Verwendung zusammengestellt.

C Zeichen
(Microsoft Word Tastenkombination Alt + 0169)
(Mac OS Tastaturen Alt + G)

R Zeichen
(Microsoft Word Tastenkombination Alt Gr + R)
(Mac OS Tastaturen Control + Alt + R)

TM Zeichen™
(Microsoft Word Tastenkombination Alt + 0153)
(Mac OS Tastaturen Alt + Shift + D)

Registered Trade Mark oder Registered Trademark sowie abgekürzt ® oder ist im Markenrecht des angloamerikanischen Rechtskreises sowie von Staaten, die sich diesem Recht angeschlossen haben, der Fachbegriff für eine registrierte Warenmarke oder Dienst-
leistungsmarke.

® Waren- und Dienstleistungsmarken, die in einem (zumindest nationalen) Markenverzeichnis dieses Rechtskreises amtlich registriert sind, dürfen mit dem Registered-Trade-Mark-Symbol gekennzeichnet werden, was ihnen den vollen Markenschutz bestätigt.

Das Registered-Trade-Mark-Symbol ist ein meist in kleinerer Schriftgröße dargestellter, hochgestellter, eingekreister Großbuchstabe „R“, der hinter dem Namen der Waren- und Dienstleistungsmarke angefügt wird. Steht dieses Sonderzeichen nicht zur Verfügung, wird teilweise auch als „(R)“ umschrieben.

Bekannte Marke

Als Markeninhaber/in können Sie Dritten verbieten, ohne Ihre Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit Ihrer Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen (W / Dl.) zu benutzen, wenn dadurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht.
Bekannten Marken steht unter Umständen ein weiterreichender Schutzumfang zu, der auch unähnliche W / Dl. erfassen kann, d. h. eine als „bekannt“ zu qualifizierende Marke kann auch gegenüber ähnlichen Marken durchgesetzt werden, die in nicht von der Registrierung der bekannten Marke erfassten W / Dl. -Bereichen verwendet wird.

Dieser erweiterte Schutz von bekannten Marken besteht allerdings nur, wenn die Benutzung der Marke oder eines ähnlichen Zeichens durch Dritte die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.

Die bekannte Marke muss einem bedeutenden Teil jenes Publikums als Herkunftshinweis bekannt sein, das von den durch die Marke erfassten W / Dl. angesprochen wird.

Benutzungszwang von Marken

Wenn die Marke innerhalb von fünf Jahren ab ihrer Registrierung für die Waren und/oder Dienstleistungen (W / Dl.), für die sie eingetragen ist, nicht ernsthaft benutzt wird oder mit der Benutzung länger als fünf Jahre ausgesetzt wird, kann sie über Antrag Dritter gelöscht werden (§ 33a MSchG). Eine Löschung von Amts wegen erfolgt nicht.

Was ist der Unterschied zwischen dem TM-Zeichen und dem ®-Zeichen?

Das TM-Zeichen kommt aus dem angloamerikanischen Raum und steht dort für ein Zeichen, welches im geschäftlichen Verkehr tatsächlich wie eine Marke benutzt wird (Trademark). Durch den Zusatz “TM” zeigt der Inhaber des Zeichens, dass er Markenschutz für das Zeichen beansprucht. Denn anders als in Deutschland entsteht dort primär Markenschutz durch Benutzung, während hier Markenschutz durch Registrierung einer Marke vor dem deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Harmonisierungsamt (HABM, Europäische Marke) entsteht.

Das ® (“R im Kreis”) steht für eine registrierte, d.h. nicht nur angemeldete, sondern tatsächlich eingetragene Marke. Es wird in aller Regel von Markeninhabern verwendet und sollte, wenn dann direkt an dem Zeichen stehen, welches als Marke tatsächlich registriert ist.

Verwendung von Marken

Kennzeichnung der Marke mit dem richtigen Markensymbol hinter dem Namen oder dem Logo (® für eingetragene Marken und ™ für Marken).
Zuwiderhandlungen führen zu Einschränkungen eures Markenschutzes. In einem Text reicht es aus, das Symbol dort einzufügen, wo eine Marke zum ersten Mal erwähnt wird. Im weiteren Textverlauf können die Symbole ® und ™ weggelassen werden.

Kennzeichnung der Marke stets mit ® oder ™

  • Drucksorten > (Folder; Preislisten; Kataloge usw.) > (Markenname) ® oder (Markenname) ™ ist eine eingetragene (Markenname) der XY Unternehmung
    Alle Rechte vorbehalten.
  • Internet > (Markenname) ist eine eingetragene Schutzmarke der Unternehmung (Markenname) ® oder (Markenname) ™  Alle Rechte vorbehalten.
  • Brief oder Schriftverkehr > (Markenname) ® oder
  • PKW, LKW oder Werbemittel > (Markenname) ® oder
  • POWER POINT & ANDERE PRÄSENTATIONEN
    Bei allen Präsentationen, die öffentlich abgehalten werden (z.B. Verkaufsveranstaltungen, Messen), sollte das (Markenname)stets mit dem jeweiligen Markensymbol und einer Fußnote versehen sein.
    Bei internen Präsentationen sollte (Markenname)mit dem entsprechenden Markensymbol gekennzeichnet sein. Ein Fußnotenverweis ist jedoch nicht erforderlich.

RECHTSVORBEHALT

Die Unternehmung ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Nutzungsrechte der Marke (Markenname). Personen oder juristische Personen dürfen die Marke (Markenname) nur mit ausdrücklicher Genehmigung von der Unternehmung reproduzieren oder verwenden (bzw. die Reproduktion oder Verwendung genehmigen). Die nicht autorisierte Verwendung der Marke (Markenname) ist streng untersagt.

ACHTUNG bei der Verwendung

Ohne eingetragene Marke ist die Verwendung von TM oder ® regelmäßig wettbewerbswidrig

Verwendet man das Zeichen TM oder ®, ohne dass man eine Marke z.B. Unternehmung (Markenname) ® besitzt, dann ist dies wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden.

Es ist weiter irreführend, wenn man die Zeichen TM oder ® an den Bestandteil einer tatsächlich registrierten Marke setzt, der für sich genommen nicht schutzfähig ist.

Man sollte das ® auch nicht an den Logo heften, wenn tatsächlich nur etwa ein Wort geschützt ist und umgekehrt.

Ein weiterer Fall der Irreführung der Verwendung von Markenzeichen kann vorliegen, wenn man das ® für eine Marke verwendet, die nicht für die beworbenen Waren oder Dienstleistungen eingetragen ist.

Achtung vor Irreführende Geschäftspraktiken nach dem UWG z.B.§ 9
(Missbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens)

Nähere Details bzw. die Gesamte Rechtsvorschrift für das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG in der aktuellen Fassung unter:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002665

Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.